Dazu gehören
insbesondere:
• ruhestörende Arbeiten
in Haus, Hof und Garten, z.B. Rasenmähen, Hämmern, Schleifen,
Sägen, Holzhacken sowie
andere ruhestörende Gartenarbeiten;
• lautes Singen,
Schreien, Musikdarbietungen oder ähnliche Geräusche, auch wenn diese
in
geschlossenen Privaträumen und Gärten verursacht werden und störend nach außen
dringen;
• die Verwendung
lärmverursachender Spiel- und Sportgeräte in der Nähe von
Wohnhäusern.
In die
Wertstoffcontainer für Glas dürfen leere Flaschen nur an Werktagen
zwischen 7:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie
zwischen 15:00 und 20:00 Uhr
eingeworfen werden.
Offene Feuer im Freien
Lagerfeuer müssen
genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich während der üblichen
Amtstunden rechtzeitig
vorher an das
Amt Malchow - Ordnungswesen Herrn
Christopher Klingenberg
Tel. (039932) 88-181
eMail: Christopher.Klingenberg@Stadt-Malchow.de
Grillfeuer im eigenen
Garten oder auf der Terrasse mit einem Durchmesser von
max. 0,50 m und einer
Höhe von max. 1,0 m brauchen nicht genehmigt zu werden.
Bei Waldbrandgefahr
(gleich ob Stufe 1 oder 4) sollte es selbstverständlich sein, in und
um unserem Ort herum
kein Feuer anzuzünden.
Bei der Gelegenheit: Für
das Verbrennen von Gartenabfällen gibt es in Zislow gar keinen Raum:
Wir haben
einen Kompostierplatz am Ort (den Zylinderberg geradeaus in den
Wald, da ist er nicht zu
übersehen), auf den Sie Ihre Gartenabfälle bringen können.
Und dann soll es noch
Zeitgenossen geben, die haben in einem entlegenen Winkel ihres
Grundstücks eine eigene
Müllverbrennungsanlage, wo alles, was brennt, hinein kommt.
Das geht ja nun gar
nicht! Man hört und sieht
nichts, aber alle Welt kann's riechen.
Hinzu kommt die Schadstoffemission.
Schutz vor Gefährdungen,
Behinderungen und Belästigungen
Unbebaute Grundstücke
und Freiflächen im unmittelbaren bebaubaren Bereich sind zur Abwehr
von Gefahren
und zur Gewährleistung der Seuchenvorsorge und damit zur
Gesundheitsvorsorge
durch die Eigentümer oder die Nutzungsberechtigten regelmäßig
zu beräumen und zu
mähen, damit Schädlingen wie Ratten, Füchsen, Marderhunden
und anderen keine
Ansiedlungsmöglichkeit gegeben wird.
Schneeüberhang sowie
Eiszapfen an Gebäuden außerhalb befriedeter Grundstücke,
insbesondere an
Dachrinnen, sind von dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu
entfernen, wenn andere
Personen oder Sachen ansonsten gefährdet werden können.
Hecken sollten an Ihrer
Grundstücksgrenze enden und nicht in die Straße hineinragen.
Unsere Straßen sind so
schon schmal genug.
Halten und Führen von
Hunden
Hunde sind so zu führen,
dass sie Gehwege, Fußgängerzonen, öffentliche Grünanlagen
und Plätze nicht durch
Kot beschmutzen. Hundekot ist unverzüglich vom Hundeführer zu
beseitigen.
Das Mitführen und
Freilaufenlassen von Hunden auf Spielplätzen, in Bädern und an
öffentlichen Badestellen
sind untersagt.
Entsorgung von Hausmüll
Wer nur zeitweise in
Zislow wohnt, hat vermeintlich ein Problem, seinen Hausmüll
loszuwerden, und legt
ihn irgendwo ab, z.B. bei den Wertstoffcontainern oder am
Waldesrand. Das darf und
muss auch nicht sein. In der Zislower Einkaufsoase gibt es
schwarze Müllsäcke, bei
denen im Kaufpreis die Entsorgung
mit enthalten sind. Die
Müllsäcke werden vom Entsorgungsunternehmen beim Leeren der
Mülltonnen mitgenommen.
Die Termine sind:
• dienstags einer geraden Wochenzahl für die
gelben Säcke und
• freitags einer
ungraden Wochenzahl für die Mülltonnen und schwarzen Müllsäcke.
Verkehrsregeln
Tempo 30 gilt auf der
Malchower Straße zwischen dem Pferdehof Zislow und dem AWO
Schullandheim sowie als
Tempo 30 Zone - Achtung: überall rechts-vor-links-Vorfahrt auch
bei Sandwegen - ab der
Kreuzung Waldchaussee/Malchower Straße im gesamten
Ortskern. Bitte halten
Sie sich daran, denn wir haben keine Bürgersteige, dafür im
Sommer aber viele Kinder
auf der Straße.
Das eingeschränkte
Halteverbot gilt ebenfalls für den gesamten Ortskern von der
Kreuzung
Waldchaussee/Malchower Straße an. Zum Dauerparken haben wir an der
Zislower Einkaufsoase,
am Hafen und in geringer Anzahl auch an der Kirche
gekennzeichnete
Parkplätze.
Dann gibt es noch einige
verkehrsberuhigte Bereiche oder sog. Spielstraßen, wo sie
mit träumenden
Erwachsenen, spielenden Kindern oder einer ganzen Fußgängergruppe
in Badelatschen mit
Kinderwagen und Gummiboot rechnen müssen. Und die haben
auch noch Vorfahrt bzw.
Vorgang! Also, immer schön langsam.
FundsteIlen:
Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom
29.08.2002
Gesetz über Sonn- und
Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern vom 08.03.2002
Pflanzenabfallverordnung
für Mecklenburg-Vorpommern vom 18.06.2001
Sicherheits- und
Ordnungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern vom 25.03.1998
Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010
Verordnung zur Abwehr von Gefahren
für die öffenüiche Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich des Amtes Malchow vom
09.06.2006