Land

Mecklenburg-Vorpommern

Herzlich willkommen auf der

Webseite 

der Gemeinde

Zislow / Landkreis Müritz

 

Zislow

202 Einwohner
Fläche: 15,83 km²
Postleitzahl: 17209
Kennzeichen: MÜR

 Home
Unser Dorf
Anreise
Geschichte
Freizeit
Heimathaus
Hafen
Unterkünfte
Kurabgabe
Ordnungsfibel
Gästebuch
Impressum

Wetter in :

6-Tage

Wetteraussichten

Sie sind der

kostenlose counter by www.counter-kostenlos.net

Besucher unserer

Webseite

 

 

Ordnungsfibel der Gemeinde Zislow

1.   Ordnungsfibel der Gemeinde Zislow (Stand:  Mai 2011)

Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!

Deshalb sollten Sie an Werktagen

        zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr (Mittagsruhe) sowie

        zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr (Feierabend)

nichts machen, was Ihren Nachbarn stören könnte.

 

Während der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

ist jeglicher Lärm zu vermeiden.

 

Dazu gehören insbesondere:

• ruhestörende Arbeiten in Haus, Hof und Garten, z.B. Rasenmähen, Hämmern, Schleifen,

Sägen, Holzhacken sowie andere ruhestörende Gartenarbeiten;

• lautes Singen, Schreien, Musikdarbietungen oder ähnliche Geräusche, auch wenn diese

   in geschlossenen Privaträumen und Gärten verursacht werden und störend nach außen 

   dringen;

• die Verwendung lärmverursachender Spiel- und Sportgeräte in der Nähe von

   Wohnhäusern.

   In die Wertstoffcontainer für Glas dürfen leere Flaschen nur an Werktagen

        zwischen 7:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie

        zwischen 15:00 und 20:00 Uhr

eingeworfen werden.

 

Offene Feuer im Freien

Lagerfeuer müssen genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich während der üblichen

Amtstunden rechtzeitig vorher an das

                        Amt Malchow - Ordnungswesen Herrn

                        Christopher Klingenberg

                        Tel. (039932) 88-181

                        eMail: Christopher.Klingenberg@Stadt-Malchow.de

 

Grillfeuer im eigenen Garten oder auf der Terrasse mit einem Durchmesser von

max. 0,50 m und einer Höhe von max. 1,0 m brauchen nicht genehmigt zu werden.

Bei Waldbrandgefahr (gleich ob Stufe 1 oder 4) sollte es selbstverständlich sein, in und

um unserem Ort herum kein Feuer anzuzünden.

Bei der Gelegenheit: Für das Verbrennen von Gartenabfällen gibt es in Zislow gar keinen Raum:

Wir haben einen Kompostierplatz am Ort (den Zylinderberg geradeaus in den

Wald, da ist er nicht zu übersehen), auf den Sie Ihre Gartenabfälle bringen können.

Und dann soll es noch Zeitgenossen geben, die haben in einem entlegenen Winkel ihres

Grundstücks eine eigene Müllverbrennungsanlage, wo alles, was brennt, hinein kommt.

Das geht ja nun gar nicht! Man hört und sieht nichts, aber alle Welt kann's riechen.

Hinzu kommt die Schadstoffemission.

 

Schutz vor Gefährdungen, Behinderungen und Belästigungen

Unbebaute Grundstücke und Freiflächen im unmittelbaren bebaubaren Bereich sind zur Abwehr

von Gefahren und zur Gewährleistung der Seuchenvorsorge und damit zur

Gesundheitsvorsorge durch die Eigentümer oder die Nutzungsberechtigten regelmäßig

zu beräumen und zu mähen, damit Schädlingen wie Ratten, Füchsen, Marderhunden

und anderen keine Ansiedlungsmöglichkeit gegeben wird.

Schneeüberhang sowie Eiszapfen an Gebäuden außerhalb befriedeter Grundstücke,

insbesondere an Dachrinnen, sind von dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu

entfernen, wenn andere Personen oder Sachen ansonsten gefährdet werden können.

Hecken sollten an Ihrer Grundstücksgrenze enden und nicht in die Straße hineinragen.

Unsere Straßen sind so schon schmal genug.

 

Halten und Führen von Hunden

Hunde sind so zu führen, dass sie Gehwege, Fußgängerzonen, öffentliche Grünanlagen

und Plätze nicht durch Kot beschmutzen. Hundekot ist unverzüglich vom Hundeführer zu

beseitigen.

Das Mitführen und Freilaufenlassen von Hunden auf Spielplätzen, in Bädern und an

öffentlichen Badestellen sind untersagt.

 

Entsorgung von Hausmüll

Wer nur zeitweise in Zislow wohnt, hat vermeintlich ein Problem, seinen Hausmüll

loszuwerden, und legt ihn irgendwo ab, z.B. bei den Wertstoffcontainern oder am

Waldesrand. Das darf und muss auch nicht sein. In der Zislower Einkaufsoase gibt es

schwarze Müllsäcke, bei denen im Kaufpreis die Entsorgung

mit enthalten sind. Die Müllsäcke werden vom Entsorgungsunternehmen beim Leeren der

Mülltonnen mitgenommen.

Die Termine sind:

• dienstags einer geraden Wochenzahl für die gelben Säcke und

• freitags einer ungraden Wochenzahl für die Mülltonnen und schwarzen Müllsäcke.

 

Verkehrsregeln

Tempo 30 gilt auf der Malchower Straße zwischen dem Pferdehof Zislow und dem AWO

Schullandheim sowie als Tempo 30 Zone - Achtung: überall rechts-vor-links-Vorfahrt auch

bei Sandwegen - ab der Kreuzung Waldchaussee/Malchower Straße im gesamten

Ortskern. Bitte halten Sie sich daran, denn wir haben keine Bürgersteige, dafür im

Sommer aber viele Kinder auf der Straße.

Das eingeschränkte Halteverbot gilt ebenfalls für den gesamten Ortskern von der

Kreuzung Waldchaussee/Malchower Straße an. Zum Dauerparken haben wir an der

Zislower Einkaufsoase, am Hafen und in geringer Anzahl auch an der Kirche

gekennzeichnete Parkplätze.

Dann gibt es noch einige verkehrsberuhigte Bereiche oder sog. Spielstraßen, wo sie

mit träumenden Erwachsenen, spielenden Kindern oder einer ganzen Fußgängergruppe

in Badelatschen mit Kinderwagen und Gummiboot rechnen müssen. Und die haben

auch noch Vorfahrt bzw. Vorgang! Also, immer schön langsam.

 

FundsteIlen:

Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29.08.2002

Gesetz über Sonn- und Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern vom 08.03.2002

Pflanzenabfallverordnung für Mecklenburg-Vorpommern vom 18.06.2001

Sicherheits- und Ordnungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern vom 25.03.1998

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.12.2010

Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffenüiche Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich des Amtes Malchow vom 09.06.2006

 

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:  webmaster@gemeinde-zislow.de

optimiert für MS Internetexplorer™ 1024 x 768

letzte Aktualisierung:   16.03.2011 23:00